Für die eisenbahnrechtliche Einreichung des neu zu errichtenden  Instandhaltungsstützpunktes (ASC Stützpunkt) im Bereich des Bahnhofes Werndorf, ist eine Begutachtung gem. §31a-Eisenbahngesetz 1957 für die relevanten Fachgebiete erforderlich.
Es sind die formalen Anforderungen in den Gesetzen und Verordnungen, sowie die im Schwerpunktkonzept des Arbeitnehmerschutzes genannten Gesetze und Verordnungen zu beachten.
Der Aufragnehmer verpflichtet sich mit dem Fachgutachten gem. § 31a den Beweis zu erbringen, ob das Bauvorhaben aus der Sicht der Fachgebiete dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht.
OPTION:
Sowie die optionale Leistung für die Erstellung der §34b-Prüfbescheinigung für das Betriebsbewilligungsverfahren für alle relevanten Fachgebiete gem. §34 ff EisbG 1957 für den ASC Werndorf.