Generalunternehmerleistungen für die Sanierung und Erweiterung der BAFEP/BASOP St. Pölten, wobei die Vergütung des Auftragnehmers durch Verkauf der Forderungen des Landes NÖ gegen den Bund (aus dem Übereinkommen vom 09.01.1934/Zusatz zum Überein-kommen) erfolgt (binnen zehn [10] Jahre ab Mietbeginn)