Im Rahmen der comebackstronger-Initiative wurde die Firma CASC mit der Implementierung von Webauftritten betreffend die Maßnahmen Sportbonus und Langer Tag des Sports beauftragt. Dabei handelt es sich um zwei getrennte Leistungen. Die Einzelleistungen erreichen nicht die Schwelle des § 66 (1) BVergG von 50.000 EUR, in Gesamtbetrachtung wird der Schwellenwert überschritten und der Auftrag daher im Sinne der Transparenz bekanntgemacht.