Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Kinderimpfstoffen - konjugierter
Pneumokokken-Impfstoff (zumindest 15-valent) - Zulassung für Kinder unter 2 Jahren und Zulassung im
Schema 2+1 laut Fachinformation für Säuglinge und Kleinkinder.