Die Bestandsbrücke ist eine gemauerte Bogenbrücke, welche in der Firste Hohlstellen aufweist. Aufgrund dieser Fehlstellen wurde die Brücke im Sommer 2024 für den Verkehr gesperrt. Eine Sanierung der bestehenden Brücke ist aufgrund des schlechten Zustands und des geringen Durchflussquerschnitts nicht sinnvoll. Daher soll eine neue Brücke über den Gschinzbach errichtet werden.
Die neue Brücke soll analog zu den beiden Brücken der Bundesstraße B34 und B35, beide flussaufwärts, als Stahlbetonbrücke ausgeführt werden. Die Breite der Brücke bleibt wie im Bestand mit einer lichten Breite der Fahrspur von 4,5 m. Die lichte Weite der neuen Brücke soll jedoch deutliche erhöht auf 8,50 m erhöht werden. Dadurch wird grundsätzlich der Durchflussquerschnitt und die Durchflussmenge erhöht. Die Fundierung erfolgt aufgrund der Bodenverhältnisse als Tieffundierung. Eine gewisse Anpassung der angrenzenden Gemeindestraßen ist ebenso erforderlich. Hier ist teilweise eine Verbreiterung und geringfügige Niveauanpassung (Südseite bis zu +20cm und
Nordseite bis zu +30cm) der Straßen notwendig, da die Tragwerksstärke entgegen dem Bestand erhöht werden muss. Die Oberflächenwässer werden analog zur Bestandsbrücke in den Gschinzbach eingeleitet.
Aufgrund der Bachaufweitung im Brückenbereich kann es zu Einbautenum- bzw. tieferlegungen kommen. Dies wurde vorab mit den zuständigen Einbautenträgern abgestimmt und besprochen. Die notwendigen Maßnahmen sind in der Ausschreibung berücksichtigt. Eine vermutliche Tieferlegung der Niederdruck-Gasleitung wurde mit der Netz-NÖ vorbesprochen und erfolgt durch die Netz-NÖ mit einer Vorlaufzeit von 1 bis 2 Wochen.
Die projektierten Maßnahmen umfassen im Wesentlichen:
-) Abbruch und Entsorgung der bestehenden Brücke (Fahrbahn, Tragwerk, Widerlager,
Fundamente, etc.)
-) Abbruch und Entsorgung der bestehenden Randbalken inklusive Geländer
-) Baugrubenaushub
-) Errichtung der neuen Brücke (Fundierung, Widerlager, Tragwerk, Randbalken, etc.)
-) Montage der neuen Brückenausrüstungen (Geländer, etc.)
-) Adaptierungen bzw. Ergänzungen der anschließenden öffentlichen Verkehrsflächen
-) Einbautenmaßnahmen