Der 1. Abruf beinhaltet die Bereitstellung von Expertise bei Anfragen der programmbeteiligten
Stellen, Unterstützung bei Erstellung von Dokumenten der Prüfbehörde oder sonstige Unterlagen,
Unterstützung bei Stellungnahmen/Prüfungen an bzw. durch die EK oder sonstige Stellen,
Unterstützung bei Evaluierung und Umsetzung von Prozessverbesserungen, Sonstige
Unterstützungsleistungen sowie die Aufbewahrung der zugrundeliegenden Unterlagen (Belege und
Begleitmaterialien) bis 31.12.2028.