Hauptgegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines Softwarepakets. Die Lieferleistung erfolgt in Kombination mit der Implementierung einer neuen HR-Software einschließlich ihrer Anpassung an die betrieblichen Erfordernisse der AustriaTech sowie deren Wartung nach dem jeweils geltenden Stand der Technik und der Erbringung von Supportleistungen. Da die Lizenzkosten überwiegen, handelt es sich um einen Lieferauftrag (§ 8 Abs 2 BVergG 2018).