Die Beauftragung ist zum einen in Fortsetzung des Abschnittes Radfeld-Schaftenau als Teil eines komplexen UVP-Komplexes (UVP-Grundsatzgenehmigung mit Detailelementen, Komplexer Verknüpfungsbereich mit schwieriger Bauphasengestaltung) erforderlich, die bereits eine externe Beauftragung an die gewählte Kanzlei bedingt hat.
Zum anderen handelt es sich um ein voraussichtlich mit komplexen UVP- und umweltrechtlichen Herausforderungen (Wasserrecht, Naturschutz) einhergehendes Verfahren im Bereich einer internationalen Verknüpfung mit dem deutschen Schienennetzes entlang eines hochrangigen europäischen Korridors.
Sowohl die internationale Verknüpfung als auch die traditionell hohe Rechtsmittelfreudigkeit im Bereich des Brenner Nordzulaufes lassen komplexe Rechtsmittelverfahren fest erwarten. Die frühzeitige Einbindung einer – erfahrenen – Anwaltskanzlei war daher alternativlos notwendig.
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