Leistungsumfang gegenständlicher Direktvergabe umfasst im Wesentlichen die Wiederkehrende Prüfung gemäß § 8 AM-VO (Arbeitsmittelverordnung), welche vorschreibt, dass bestimmte Arbeitsmittel (z.B. Türen, Tore, Türöffnungshilfen, Schranken, Schiebetore und Hebezeuge regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden müssen.
Ziel ist die Gewährleistung des sicheren technischen Zustands von Maschinen und Geräten nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Normen und dem damit verbundenen positiven Prüfbefund im Abschnitt der AVB Nord 2.
Basisangebot