Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht den Ausbau von erneuerbarem Gas auf Basis der Gewährung von Investitionszuschüssen für die Errichtung oder Umrüstung von Anlagen vor. Der geplante Ausbau soll durch die Servicestelle für erneuerbare Gase erfolgen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines befristeten Vertrags mit Verlängerungsoption gemäß § 64 EAG mit einer bundesweit agierenden Servicestelle für erneuerbare Gase zur Besorgung der im EAG genannten Aufgaben.