Beauftragt wird die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich steuerlicher Sonderthemen für Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand, deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge umfasst. AG sind die jeweils in der Anlage 1 genannten Unternehmen, für welche die Beratungsleistungen zu erbringen sind. Die ausgeschriebenen Leistungen gehen über die laufende steuerliche Beratung hinaus und erfordern besondere Fachkenntnisse, tiefgehende Analysen oder projektbezogene Unterstützung. Die beauftragenden Unternehmen stehen regelmäßig vor steuerlich komplexen Einzelfragen und Projekten, die eine besondere fachliche Begleitung erfordern: • Anfertigung fundierter Stellungnahmen zu komplexen steuerlichen, unternehmensrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Einzelfragen wie bspw. zu Zuschüssen oder Organschaft Weitere Details siehe AU