Die Markterkundung (§ 24 BVergG) wird durchgeführt, um mögliche Lieferanten für die Neuausschreibung von enteraler Ernährung samt dem dafür benötigten Zubehör zu finden. Ziel ist es, im Vorfeld des Beschaffungsvorhabens mittels Markterkundung eine Abfrage nach Interessenten und möglichen Produktpalletten vorzunehmen und den Bietern die Legung optimaler Angebote zu ermöglichen.