Aufgrund des vorgegebenen Jahresfahrplans jeweils zum 2ten Dezemberwochenende jeden Jahres, ist zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit der betroffenen Dienstschichten, der Einsatz für Zu- bzw. Abbeförderung der Zugbegleiter und Triebfahrzeugführer mit einem Taxiunternehmen im Raum Wr Neustadt erforderlich.
Basisangebot