Durchführung von pathologischen Untersuchungen und Obduktionen. Nähere Informationen sind aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich. Es handelt sich um besondere Dienstleistungen gemäß den §§ 151 und dem Anhang XVI des BVergG 2018 und deshalb um ein offenes Verfahren mit Verhandlungsvorbehalt. Dieses wird aus technischen Gründen als Verhandlungsverfahren tituliert.