Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 208 BVergG 2018 idgF ohne Abnahmeverpflichtung mit einem Partner (Partei der Rahmenvereinbarung) über die Durchführung von Wartungsarbeiten, Überprüfungen sowie Störungsbehebungen an Haustechnikanlagen der Wien Energie GmbH