Für die Durchführung von Inspektionsarbeiten ist eine Abdämmung und Entleerung der Schleusenkammer erforderlich. Im Zuge dessen sollen auch erforderliche Instandsetzungs-/Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.(Wasserhaltungsmaßnahmen, Gerüstarbeiten, Dammbalkenfundamente.-neu, Betonabtragsarbeiten, Erdarbeiten, Belagsarbeiten, Betonsanierungsarbeiten, Steinmetzarbeiten, Taucherarbeiten)