Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst die Herstellung und Pflege der überwiegend innerhalb der Bauumhüllenden gelegenen trassennahen Gehölzpflanzungen (Gehölzpflanzung Typ 1, 2 und 3, Hecken, Naturnahe Gewässer/ Ufergehölze) sowie von Brachen/ Wildacker und Wiesen