Ausschreibungsgegenständlich ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Kommunikationsdienstleistungen für den waff.
Hinweis zu Abschnitt IV. Informationen über die Rahmenvereinbarung bzw zum angegebenen Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Das maximale Abrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung für Leistungen der Lead-Agentur und deren Spezialisten soll mit 4 Millionen Euro für vier Jahre begrenzt werden. Auch das maximale Abrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung für Dritt- bzw Hilfsleistungen soll mit 4 Millionen Euro für vier Jahre begrenzt werden. Das maximale Abrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung soll daher 8 Millionen Euro für vier Jahre betragen.