Auf Ansuchen des Lieferanten Software GmbH Österreich zum Vertrag 4600025732 (Hersteller der Produkte Aris/WebMethods) wurde eine neue, im Kontext zu den Russland-Sanktionen, für beide Parteien akzeptable Exportklausel verhandelt und muss im Vertrag aktualisiert bzw. hinzugefügt werden. Der EK hat die Gelegenheit genutzt und die Exportklausel in allen Verträgen mit der Software GmbH Österreich angepasst. Die Fertigung muss aus technischen Gründen je Vertrag erfolgen. Hiermit wird lediglich die Änderung im RV 4600025732 - welcher die erforderlichen Dienstleistungen / IT Unterstützungsleistungen abdeckt - durchgeführt. Die Änderung für die Rahmenvereinbarungen zu den Lizenzen (4600030261/30262) wurde bereits separat angestoßen)
Die Exportklausel regelt den Export durch den AG in ein sanktioniertes Drittland (z.B. Russland, ...) von durch den AG beim RV-Partner beschaffte Waren & DL.