Im Bereich der bestehenden Salzachstützmauer km 86.1 - 86.2 gibt es derzeit keinen Sicherheitsraum. Des Weiteren ist der Mindestgleisabstand von 4,00m1 auf 3,83 m1 unterschritten. Die Ufermauer muss daher neu errichtet werden. Dazu sind die Bodenerkundungsbohrungen erforderlich.