Den Leistungsgegenstand bildet ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer betreffend dem Abtransport und der Übernahme (Entsorgung) von Holzaschen aus Biomasseheizwerken der KEW im Landesgebiet von Kärnten. Leistungszeitraum tritt voraussichtlich am 1. Mai 2020, spätestens jedoch mit dem Zuschlag an den erfolgreichen Bieter in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien verzichten für die Dauer bis zum 31. Mai 2024 auf die Geltendmachung einer ordentlichen Kündigung. Im Anschluss daran kann der RV von jeder Vertragspartei jährlich unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen 31. Mai (ordentlich) gekündigt werden.