Abschluss einer auf zwei Jahre (mit dem optionalen Recht des Auftraggebers auf zweimalige Verlängerung um je ein weiteres Jahr) abgeschlossenen Rahmenvereinbarung über Rechtsberatung in energierechtlichen und damit verbundenen Fragestellungen zur Unterstützung der Abteilung VI/4 (Rechtskoordination und Energie Rechtsangelegenheiten) des BMK.